Prüfung des Bestands
Automatisierte Tests plus manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader. Ergebnis ist eine priorisierte Mängelliste mit Aufwand je Punkt.
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote zugänglich zu machen. Für öffentliche Stellen gilt die BITV 2.0 schon länger. Wir bauen Websites, die das von Anfang an erfüllen, weil nachträglich eingebaute Barrierefreiheit teuer wird und selten vollständig.
Automatisierte Tests plus manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader. Ergebnis ist eine priorisierte Mängelliste mit Aufwand je Punkt.
Farbsystem mit geprüften Kontrastwerten, lesbare Typografie, sichtbare Fokusmarkierung, Bedienelemente in ausreichender Größe.
Semantisches Markup, sinnvolle Überschriftenstruktur, ARIA nur wo nötig, Formulare mit zugeordneten Beschriftungen und klaren Fehlermeldungen.
Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus und eine Dokumentation, mit der Sie Rückfragen beantworten können.
Die häufigsten Mängel entstehen lange vor der Programmierung: zu schwache Kontraste, Bedienelemente, die nur mit der Maus erreichbar sind, Formulare ohne zugeordnete Beschriftung, Bilder ohne sinnvollen Alternativtext. Wer Gestaltung und Technik trennt, merkt das erst beim Test und muss dann das Erscheinungsbild aufmachen. Bei uns kommt beides aus einem Haus, deshalb fällt die Entscheidung dort, wo sie hingehört: im Entwurf.
Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft, darunter Onlineshops, Buchungssysteme und Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob Sie betroffen sind, klären wir im Erstgespräch. Verbindliche Rechtsauskunft gibt aber nur eine Kanzlei.
Die BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen, das BFSG richtet sich an die Privatwirtschaft im Verbrauchergeschäft. Technisch führen beide auf denselben Standard: WCAG in der Stufe AA.
Nein. Die häufigsten Anforderungen sind gute Gestaltung: ausreichender Kontrast, lesbare Größen, klare Struktur, sichtbarer Fokus. Diese Website ist der Beleg: Sie erfüllt WCAG 2.2 AA und sieht nicht aus wie ein Behördenformular.
Nein. Diese Einblendungen versprechen Konformität per Skript und liefern sie nicht. Mehrere Anbieter wurden dafür in den USA verklagt. Sie verdecken Mängel, statt sie zu beheben. Wir setzen keine ein.
Ja. Das ist der häufigere Fall. Die Prüfung ist Teil des Website-Audits und funktioniert unabhängig davon, wer die Seite ursprünglich umgesetzt hat.
Nein, und das behaupten wir auch nicht. Wir setzen die Anforderungen um und prüfen nach denselben Kriterien. Wo eine formale Testierung nötig ist, etwa bei Vergabeverfahren, arbeiten wir mit einer anerkannten Prüfstelle zusammen.
Ein Erstgespräch dauert eine halbe Stunde und kostet nichts. Wenn Sie zuerst den Bestand geprüft haben möchten, ist das Website-Audit der kleinere Einstieg.