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PUBLIKUMmedia
Barrierefreiheit

Barrierefrei,
nicht nachgerüstet

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote zugänglich zu machen. Für öffentliche Stellen gilt die BITV 2.0 schon länger. Wir bauen Websites, die das von Anfang an erfüllen, weil nachträglich eingebaute Barrierefreiheit teuer wird und selten vollständig.

Woran Sie uns messen können
  • 01Ausgelieferte Kundenprojekte nach BITV, etwa pkw-koeln.de
  • 02Diese Website erfüllt WCAG 2.2 AA: geprüft, nicht behauptet
  • 03Barrierefreiheit ist Teil des Angebots, kein Aufpreis am Ende
  • 04Dokumentation, mit der Sie gegenüber Prüfstellen auskunftsfähig sind
Was wir dafür machen

Im Einzelnen

Prüfung des Bestands

Automatisierte Tests plus manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader. Ergebnis ist eine priorisierte Mängelliste mit Aufwand je Punkt.

Gestaltung, die trägt

Farbsystem mit geprüften Kontrastwerten, lesbare Typografie, sichtbare Fokusmarkierung, Bedienelemente in ausreichender Größe.

Technische Umsetzung

Semantisches Markup, sinnvolle Überschriftenstruktur, ARIA nur wo nötig, Formulare mit zugeordneten Beschriftungen und klaren Fehlermeldungen.

Erklärung und Nachweis

Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus und eine Dokumentation, mit der Sie Rückfragen beantworten können.

Standort

Warum es meist am Design scheitert, nicht an der Technik

Die häufigsten Mängel entstehen lange vor der Programmierung: zu schwache Kontraste, Bedienelemente, die nur mit der Maus erreichbar sind, Formulare ohne zugeordnete Beschriftung, Bilder ohne sinnvollen Alternativtext. Wer Gestaltung und Technik trennt, merkt das erst beim Test und muss dann das Erscheinungsbild aufmachen. Bei uns kommt beides aus einem Haus, deshalb fällt die Entscheidung dort, wo sie hingehört: im Entwurf.

2020
gegründet
3
Köpfe
35+
Live-Websites
NeuroWeb Award
Aus der Praxis

Passende Fälle

Alle Projekte
Häufige Fragen

Barrierefreiheit

Betrifft das BFSG mein Unternehmen?

Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft, darunter Onlineshops, Buchungssysteme und Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob Sie betroffen sind, klären wir im Erstgespräch. Verbindliche Rechtsauskunft gibt aber nur eine Kanzlei.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG und BITV?

Die BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen, das BFSG richtet sich an die Privatwirtschaft im Verbrauchergeschäft. Technisch führen beide auf denselben Standard: WCAG in der Stufe AA.

Wird die Seite dadurch hässlich?

Nein. Die häufigsten Anforderungen sind gute Gestaltung: ausreichender Kontrast, lesbare Größen, klare Struktur, sichtbarer Fokus. Diese Website ist der Beleg: Sie erfüllt WCAG 2.2 AA und sieht nicht aus wie ein Behördenformular.

Reicht ein Overlay-Werkzeug?

Nein. Diese Einblendungen versprechen Konformität per Skript und liefern sie nicht. Mehrere Anbieter wurden dafür in den USA verklagt. Sie verdecken Mängel, statt sie zu beheben. Wir setzen keine ein.

Prüft ihr auch Seiten, die ihr nicht gebaut habt?

Ja. Das ist der häufigere Fall. Die Prüfung ist Teil des Website-Audits und funktioniert unabhängig davon, wer die Seite ursprünglich umgesetzt hat.

Seid ihr zertifizierte Prüfstelle?

Nein, und das behaupten wir auch nicht. Wir setzen die Anforderungen um und prüfen nach denselben Kriterien. Wo eine formale Testierung nötig ist, etwa bei Vergabeverfahren, arbeiten wir mit einer anerkannten Prüfstelle zusammen.

Klingt das nach
Ihrem Vorhaben?

Ein Erstgespräch dauert eine halbe Stunde und kostet nichts. Wenn Sie zuerst den Bestand geprüft haben möchten, ist das Website-Audit der kleinere Einstieg.